Kosten der Behandlung
Ich habe eine Abrechnungsgenehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe. Dies bedeutet, dass die Behandlungskosten von allen gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden.
Alle in Deutschland Krankenversicherten haben das sogenannte Erstzugangsrecht, d.h. sie können sich ihre Psychotherapeutin bzw. ihren Psychotherapeuten selbst aussuchen ohne Umwege über einen Haus- oder Facharzt. Hierfür benötigen Sie nur die Krankenkassenkarte des Patienten, die vor Ort eingelesen wird.
Bei Privatpatienten erfolgt die Rechnungslegung durch die Praxis an den Patienten bzw. an den Hauptversicherten. Eine Kostenerstattung von privaten Krankenkassen und der Beihilfe ist möglich.
Die entsprechenden Modalitäten sollte von Ihnen im Vorfeld des Therapiebeginns mit der Kasse bzw. Beihilfe geklärt werden.